Sicherungsmaßnahme
Sushi Box Bonn GmbH
Bonn
Das Amtsgericht Bonn hat zur Sushi Box Bonn GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.04.2020, Aktenzeichen 99 IN 65/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 65/20
- Registerbezug
- Bonn, HRB HRB 22912
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 16.04.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Ingrid Trompertz
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 65/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22912 eingetragenen
Sushi Box Bonn GmbH, Weberstr. 1, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch die
Geschäftsführerin Frau Dorothea Schwarz, Detmolder Str. 34, 33813 Oerlinghausen
ist am 16.04.2020, um 10:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Ingrid Trompertz,
Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
99 IN 65/20
Amtsgericht Bonn, 16.04.2020
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22912 eingetragenen
Sushi Box Bonn GmbH, Weberstr. 1, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch die
Geschäftsführerin Frau Dorothea Schwarz, Detmolder Str. 34, 33813 Oerlinghausen
ist am 16.04.2020, um 10:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Ingrid Trompertz,
Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
99 IN 65/20
Amtsgericht Bonn, 16.04.2020