Forderungsprüfung
Surve Mobility Services GmbH & Co. KG
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Surve Mobility Services GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.09.2023, Aktenzeichen 36s IN 6225/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36s IN 6225/21
- Registerbezug
- Berlin, HRA 57327
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 29.09.2023
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
36s IN 6225/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Surve Mobility Services GmbH & Co. KG, Storkower Straße 137, 10407 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Surve Mobility GmbH
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 57327
- Schuldnerin -
- Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen im Mobilitätssektor -
1. Die Prüfung der bis 27.09.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 144 bis 146, 149 bis 150 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.10.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.09.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Surve Mobility Services GmbH & Co. KG, Storkower Straße 137, 10407 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Surve Mobility GmbH
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 57327
- Schuldnerin -
- Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen im Mobilitätssektor -
1. Die Prüfung der bis 27.09.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 144 bis 146, 149 bis 150 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.10.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.09.2023