Vergütungsfestsetzung

Surve Mobility Services GmbH & Co. KG

Berlin

Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Surve Mobility Services GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.09.2025, Aktenzeichen 36s IN 6225/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 6225/21
Registerbezug
Berlin, HRA 57327
Bundesland
Berlin
Veröffentlichung
03.09.2025
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

36s IN 6225/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Surve Mobility Services GmbH & Co. KG, Storkower Straße 137, 10407 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Surve Mobility GmbH
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 57327
- Schuldnerin -

macht der Insolvenzverwalter für das vorläufige Insolvenzverfahren mit Vergütungsantrag vom 02.04.2025 geltend:

die Regelvergütung gem. §§ 2,11 InsVV, basierend auf einer Berechnungsgrundlage von
BETRAG EUR€, zzgl. Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV sowie Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %.
Es wird ein Zuschlag i.H.v. 23,00 % für die Betriebsfortführung geltend gemacht.

Ferner macht der Insolvenzverwalter für das Insolvenzverfahren mit Vergütungsantrag vom 02.04.2025 geltend:

die Regelvergütung gem. § 2 InsVV, basierend auf einer Berechnungsgrundlage von BETRAG EUR€, zzgl. Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV sowie Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %.

Es werden unter Berücksichtigung der Gesamtschau Zuschläge i.H.v. insgesamt 10,00 % geltend gemacht, mithin für die Befassung mit Personalmaßnahmen und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowie für die Befassung mit Sonderaufgaben i.S.d. § 93 InsO geltend gemacht.
Es wurde ein Abschlag i.H.v. 10,00 % bereits gem. § 3 Abs. 2 lit a. InsVV einbezogen.
Es wurden Dritte i.H.v. BETRAG EUR Netto gem. § 8 Abs. 2 InsVV beauftragt.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.09.2025

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Forderungsprüfung
  7. Masseunzulänglichkeit
  8. Eröffnung des Verfahrens