Insolvenzbekanntmachung

sun-X GmbH

Fraunberg

Das Amtsgericht Landshut hat zur sun-X GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.06.2026, Aktenzeichen IN 88/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Landshut
Aktenzeichen
IN 88/26
Registerbezug
München, HRB 256501
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
19.06.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

IN 88/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

sun-X GmbH, An der Erdinger Straße 27, 85447 Fraunberg, vertreten durch den Geschäftsführer Liebold Pascal
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 256501
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbB, Widenmayerstraße 10, 80538 München, Gz.: 00001-2026

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Veräußerung der immateriellen Vermögenswerte der sun-X GmbH sowie Anlagevermögen an die Firma Blitz 26-743 GmbH mit Kauf- und Übertragungsvertrag vom 10.06.2026

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.07.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 19.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme