Vergütungsfestsetzung

Struck Turbotechnik GmbH

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur Struck Turbotechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.06.2026, Aktenzeichen 70k IN 413/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 413/25
Registerbezug
Köln, HRB 60121
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
18.06.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 413/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 60121 eingetragenen Struck Turbotechnik GmbH, Kölner Str. 89, 50859 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tim Ley, Unter den Ulmen 1, 50968 Köln

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Küppers Rabenhorst Partner, Im Klapperhof 33, 50670 Köln

Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln

wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 16.06.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Mittwoch, 08.07.2026, 13:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen - insoweit wird der Termin mit dem Prüfungstermin verbunden - und ggfs. zur Anhörung der Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
- Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.

70k IN 413/25
Amtsgericht Köln, 18.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzplan
  3. Forderungsprüfung
  4. Aufhebung des Verfahrens
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme