Restschuldbefreiung
Stohr, Bettina
Tecklenburg
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Stohr, Bettina eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.04.2026, Aktenzeichen 72 IN 62/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 72 IN 62/25
- Registerbezug
- Steinfurt, HRA 7888
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.04.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Termine und Fristen
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- Verfahren eröffnet
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 62/25
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
der Frau Bettina Stohr, geboren am 12.05.1964, Ostlandweg 6, 49545 Tecklenburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 7888 eingetragenen Firma Restaurationsbetriebe Norbert Dresselhaus
wird wegen der Beschluss vom 01.04.2026 über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Unvollständigkeit ergänzt:
Die Eröffnung erfolgt aufgrund de6 am 03.12.2025 und 06.03.2026 bei Gericht eingegangenen Anträge von Gläubigerinnen sowie eines am 27.03.2026 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 72 IN 62/25 und 72 IN 12/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.04.2026, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
72 IN 62/25
Amtsgericht Münster, 02.04.2026
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
der Frau Bettina Stohr, geboren am 12.05.1964, Ostlandweg 6, 49545 Tecklenburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 7888 eingetragenen Firma Restaurationsbetriebe Norbert Dresselhaus
wird wegen der Beschluss vom 01.04.2026 über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Unvollständigkeit ergänzt:
Die Eröffnung erfolgt aufgrund de6 am 03.12.2025 und 06.03.2026 bei Gericht eingegangenen Anträge von Gläubigerinnen sowie eines am 27.03.2026 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 72 IN 62/25 und 72 IN 12/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.04.2026, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
72 IN 62/25
Amtsgericht Münster, 02.04.2026