Forderungsprüfung
Stern Design GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Stern Design GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2025, Aktenzeichen 36s IN 4270/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36s IN 4270/22
- Registerbezug
- Berlin, HRB 198285
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 13.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stern Design GmbH,
Gasteiner Straße 11, 10717 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Adrian Stern und Zuzanna Teresa Stern
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 198285
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 10.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 19 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.11.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.10.2025
Stern Design GmbH,
Gasteiner Straße 11, 10717 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Adrian Stern und Zuzanna Teresa Stern
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 198285
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 10.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 19 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.11.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.10.2025