Masseunzulänglichkeit
STEP-ANI-MOTION Studio für Computertrick GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur STEP-ANI-MOTION Studio für Computertrick GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.03.2026, Aktenzeichen 70k IN 505/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70k IN 505/25
- Registerbezug
- Köln, HRB 30262
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 03.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1989
- Stammkapital
- 25.600 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Herstellung von Computer-Animation und -Graphiken für Videos, Filme und Spots sowie artverwandte Produktionen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 505/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 30262 eingetragenen STEP-ANI-MOTION Studio für Computertrick GmbH, Obenmarspforten 7 - 11, 50677 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Hartwig-Dittmar, Obenmarspforten 7 - 11, 50677 Köln
ist am 02.03.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70k IN 505/25
Amtsgericht Köln, 02.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 30262 eingetragenen STEP-ANI-MOTION Studio für Computertrick GmbH, Obenmarspforten 7 - 11, 50677 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Hartwig-Dittmar, Obenmarspforten 7 - 11, 50677 Köln
ist am 02.03.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70k IN 505/25
Amtsgericht Köln, 02.03.2026