Insolvenzbekanntmachung
Stella Verde UG (haftungsbeschränkt)
Saarbrücken
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Stella Verde UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.11.2022, Aktenzeichen 60 IN 4/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 60 IN 4/18
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 103566
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 18.11.2022
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 4/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 103566 eingetragenen Stella Verde UG (haftungsbeschränkt), In der Wiedheck 14, 66130 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Stephanie Arnold-Ehlen,
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zur vergleichsweisen Regelung der Ansprüche aus §§ 64, 43 GmbHG gegen die Geschääftsführerin (Abgeltung aller Ansprüche gegen Zahlung eines Betrages von 800,00 EUR),
bestimmt auf
Dienstag, 29.11.2022, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
60 IN 4/18
Amtsgericht Saarbrücken, 18.11.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 103566 eingetragenen Stella Verde UG (haftungsbeschränkt), In der Wiedheck 14, 66130 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Stephanie Arnold-Ehlen,
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zur vergleichsweisen Regelung der Ansprüche aus §§ 64, 43 GmbHG gegen die Geschääftsführerin (Abgeltung aller Ansprüche gegen Zahlung eines Betrages von 800,00 EUR),
bestimmt auf
Dienstag, 29.11.2022, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
60 IN 4/18
Amtsgericht Saarbrücken, 18.11.2022