Forderungsprüfung
Starsarena Konzertagentur GmbH
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur Starsarena Konzertagentur GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.04.2025, Aktenzeichen IN 733/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 733/23
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 27409
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 01.04.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 733/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Starsarena Konzertagentur GmbH, Fürther Straße 335, 90429 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Milstein Artur
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 27409
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kowis Eduard, Rudolf-Breitscheid-Straße 25, 90762 Fürth
1. Die Prüfung der bis 21.04.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.05.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 31.03.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Starsarena Konzertagentur GmbH, Fürther Straße 335, 90429 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Milstein Artur
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 27409
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kowis Eduard, Rudolf-Breitscheid-Straße 25, 90762 Fürth
1. Die Prüfung der bis 21.04.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.05.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 31.03.2025