Forderungsprüfung
Stani Bau GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Stani Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.10.2023, Aktenzeichen 36s IN 5304/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36s IN 5304/22
- Registerbezug
- Berlin, HRB 88347
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 23.10.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2003
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Trockenbau, Putz- und Maurerarbeiten.
Veröffentlichungstext
36s IN 5304/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stani Bau GmbH,
Pankstraße 10, 13357 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Stanislav Boskovic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 88347
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 20.10.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.11.2023 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.10.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stani Bau GmbH,
Pankstraße 10, 13357 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Stanislav Boskovic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 88347
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 20.10.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.11.2023 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.10.2023