Eröffnung des Verfahrens

"Stahl und Mehr" Metall- und Kunststoffmarkt UG & Co. KG

Mülheim-Kärlich

Das Amtsgericht Mayen hat über das Vermögen der "Stahl und Mehr" Metall- und Kunststoffmarkt UG & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 13.02.2019, Aktenzeichen 7 IN 118/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 118/18
Registerbezug
Koblenz, HRA 21703
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
13.02.2019
Rechtsform
KG
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Geschäfts-Nr.: 7 IN 118/18.

Über das Vermögen "Stahl und Mehr" Metall- und Kunststoffmarkt UG & Co. KG, Auf
dem Hahnenberg 23, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRA 21703), vertreten
durch: Manfred Andernach, Buchenstr. 11, 56645 Nickenich (Geschäftsführer),
wird am 11.02.2019 um 12:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Nada Nasser, Schlossstraße 1, 56068
Koblenz, Tel.: 0261 / 133 28 90, Fax: 0261 / 133 27 90, E-Mail:
team@kreplin-partner.de, Internet: www.kreplin-partner.de.

Insolvenzforderungen sind bis zum 22.04.2019 bei der Insolvenzverwalterin
schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der
Schuldnerin sind gegenüber der Insolvenzverwalterin mitzuteilen,
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Insolvenzverwalterin zu
erfüllen (§ 28 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht ist der 10.05.2019.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

b) Anträge über:

· die Person des Verwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes
des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),

· die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes
des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),

· eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines
Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO),

· Die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen
oder im Ganzen an Dritte (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen
(§ 162 InsO)

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO);
insbesondere:die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert (§ 160 InsO)

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem
vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft
werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die
Beteiligten niedergelegt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Gehen keine Anträge und Erklärungen bei Gericht ein, so gilt die Einstellung
des Geschäftsbetriebes durch die vorläufige Verwalterin zum 31.01.2019 als
genehmigt

(§ 160 I 3 InsO).

Amtsgericht Mayen, 12.02.2019 .

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme