Insolvenzbekanntmachung
Stadtwerke Laage GmbH
Laage
Das Amtsgericht Rostock hat zur Stadtwerke Laage GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 61a IN 456/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rostock
- Aktenzeichen
- 61a IN 456/25
- Registerbezug
- Rostock, HRB 12013
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- Veröffentlichung
- 14.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2011
- Stammkapital
- 740.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- 1. Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von elektrischer Energie, Erdgas und Fernwärme einschließlich in diesem Zusammenhang zu erbringender Dienstleistungen, die Errichtung und der Betrieb der hierzu erforderlichen Anlagen, die An- und Verpachtung, der Erwerb und die Veräußerung derartiger Anlagen. 2. Das Unternehmen erfüllt mit der Sparte "Kommunale Dienstleistung" die öffentliche Aufgab …
Veröffentlichungstext
61a IN 456/26
In dem Insolvenzverfahren d.
Stadtwerke Laage GmbH, Polchower Chaussee 12, 18299 Laage, vertreten durch die Gesellschafterin Stadtwerke Teterow GmbH
Registergericht: Amtsgericht Rostock register-Nr.: HRB 12013
Beschluss:
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über:
Der Insolvenzverwalterin wird gemäß § 160 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3 InsO die Zustimmung erteilt, mit der Stadtwerke Teterow GmbH den vorgelegten Vergleich abzuschließen. Danach zahlt die Stadtwerke Teterow GmbH zur Abgeltung der streitigen Zahlungen von insgesamt € 957.433,63, der von ihr zu Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen von € 2.112.659,94, der offenen Masseverbindlichkeiten von € 238.195,69 sowie weiterer wechselseitiger Ansprüche insgesamt € 330.000,00 an die Insolvenzmasse, zahlbar in vier zinsfreien Raten zu je € 82.500,00. Die Insolvenzverwalterin verzichtet auf den Differenzbetrag von € 627.433,63; die Stadtwerke Teterow GmbH nimmt ihre Forderungen als Insolvenzforderungen nach § 39 InsO zurück, wobei eine Geltendmachung als nachrangige Forderung nach § 39 InsO vorbehalten bleibt. Im Übrigen werden die vom Vergleich erfassten wechselseitigen Ansprüche erledigt. Die Zustimmung umfasst auch die vereinbarte nachwirkende Unterstützung der Insolvenzverwalterin durch die Stadtwerke Teterow GmbH,
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Insolvenzordnung).
In dem Insolvenzverfahren d.
Stadtwerke Laage GmbH, Polchower Chaussee 12, 18299 Laage, vertreten durch die Gesellschafterin Stadtwerke Teterow GmbH
Registergericht: Amtsgericht Rostock register-Nr.: HRB 12013
Beschluss:
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über:
Der Insolvenzverwalterin wird gemäß § 160 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3 InsO die Zustimmung erteilt, mit der Stadtwerke Teterow GmbH den vorgelegten Vergleich abzuschließen. Danach zahlt die Stadtwerke Teterow GmbH zur Abgeltung der streitigen Zahlungen von insgesamt € 957.433,63, der von ihr zu Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen von € 2.112.659,94, der offenen Masseverbindlichkeiten von € 238.195,69 sowie weiterer wechselseitiger Ansprüche insgesamt € 330.000,00 an die Insolvenzmasse, zahlbar in vier zinsfreien Raten zu je € 82.500,00. Die Insolvenzverwalterin verzichtet auf den Differenzbetrag von € 627.433,63; die Stadtwerke Teterow GmbH nimmt ihre Forderungen als Insolvenzforderungen nach § 39 InsO zurück, wobei eine Geltendmachung als nachrangige Forderung nach § 39 InsO vorbehalten bleibt. Im Übrigen werden die vom Vergleich erfassten wechselseitigen Ansprüche erledigt. Die Zustimmung umfasst auch die vereinbarte nachwirkende Unterstützung der Insolvenzverwalterin durch die Stadtwerke Teterow GmbH,
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Insolvenzordnung).