Insolvenzbekanntmachung
St. Joseph-Krankenhaus gGmbH
Prüm
Das Amtsgericht Bitburg hat zur St. Joseph-Krankenhaus gGmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.11.2025, Aktenzeichen 9 IN 71/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bitburg
- Aktenzeichen
- 9 IN 71/25
- Registerbezug
- Wittlich, HRB 31053
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 27.11.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
9 IN 71/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der St. Joseph-Krankenhaus gGmbH, vertr. d.d. GF Michael Joachim Christian Wilke, Kalvarienberg 4, 54595 Prüm (AG Wittlich, HRB 31053),
hinsichtlich des Beschlusses vom 20.11.2025 betreffend der Einsetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses muss es
statt: "- Frau Silvia Bednarz, Erste Fachkraft Insolvenzgeld-Refinanzierung, OS-Mainz-031, als Vertreterin der Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm " -
zutreffend lauten: " - Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Trier, vertreten durch die Geschäftsführerin Operativer Service, vertreten durch Frau Sivia Bednarz, Untere Zahlbacher Straße 27, 55131 Mainz ".
Die Klarstellung / Berichtigung des im Tenor genannten Beschlusses ist geboten, um etwaigen Irrtümern oder Fehlvorstellungen hinsichtlich der Vertretungskette vorzubeugen.
Amtsgericht Bitburg, 27.11.2025
hinsichtlich des Beschlusses vom 20.11.2025 betreffend der Einsetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses muss es
statt: "- Frau Silvia Bednarz, Erste Fachkraft Insolvenzgeld-Refinanzierung, OS-Mainz-031, als Vertreterin der Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm " -
zutreffend lauten: " - Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Trier, vertreten durch die Geschäftsführerin Operativer Service, vertreten durch Frau Sivia Bednarz, Untere Zahlbacher Straße 27, 55131 Mainz ".
Die Klarstellung / Berichtigung des im Tenor genannten Beschlusses ist geboten, um etwaigen Irrtümern oder Fehlvorstellungen hinsichtlich der Vertretungskette vorzubeugen.
Amtsgericht Bitburg, 27.11.2025