Sicherungsmaßnahme
St. Georg Carre Projekt GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur St. Georg Carre Projekt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.10.2025, Aktenzeichen 67a IN 304/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 304/25
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 172206
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 17.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Christoph Morgen
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 304/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172206 eingetragenen St. Georg Carre Projekt GmbH, Danziger Straße 22, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Nihad Weber,
Geschäftszweig: Der Erwerb, die Vermietung und Verwaltung sowie die Veräußerung von eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten - insbesondere in Hamburg-St. Georg - und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.
ist am 16.10.2025, um 12:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 304/25
Amtsgericht Hamburg, 01.10.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172206 eingetragenen St. Georg Carre Projekt GmbH, Danziger Straße 22, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Nihad Weber,
Geschäftszweig: Der Erwerb, die Vermietung und Verwaltung sowie die Veräußerung von eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten - insbesondere in Hamburg-St. Georg - und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.
ist am 16.10.2025, um 12:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 304/25
Amtsgericht Hamburg, 01.10.2025