Sicherungsmaßnahme
St. Georg Carre Projekt GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur St. Georg Carre Projekt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2025, Aktenzeichen 67a IN 304/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 304/25
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 172206
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 02.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Christoph Morgen
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 304/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172206 eingetragenen St. Georg Carre Projekt GmbH, Danziger Straße 22, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Nihad Weber,
Geschäftszweig: Der Erwerb, die Vermietung und Verwaltung sowie die Veräußerung von eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten - insbesondere in Hamburg-St. Georg - und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.
ist am 01.10.2025, um 12:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 304/25
Amtsgericht Hamburg, 01.10.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172206 eingetragenen St. Georg Carre Projekt GmbH, Danziger Straße 22, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Nihad Weber,
Geschäftszweig: Der Erwerb, die Vermietung und Verwaltung sowie die Veräußerung von eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten - insbesondere in Hamburg-St. Georg - und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.
ist am 01.10.2025, um 12:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 304/25
Amtsgericht Hamburg, 01.10.2025