Insolvenzbekanntmachung
SPRICK CYCLE GmbH
Der Handel (Im- und Export) mit Fahrrädern und Fahrradteilen
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur SPRICK CYCLE GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.01.2026, Aktenzeichen 43 IN 967/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 967/24
- Registerbezug
- Gütersloh, HRB 6868
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 967/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 6868 eingetragenen SPRICK CYCLE GmbH, Schulstraße 10, 33330 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Hanhörster, und Herrn Jochen Hanhörster
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist
der 23.01.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
Aufhebung des eingesetzten Gläubigerausschusses auf eigenen Wunsch der Gläubigerausschussmitglieder.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 16.12.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.127 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 967/24
Amtsgericht Bielefeld, 02.01.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 6868 eingetragenen SPRICK CYCLE GmbH, Schulstraße 10, 33330 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Hanhörster, und Herrn Jochen Hanhörster
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist
der 23.01.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
Aufhebung des eingesetzten Gläubigerausschusses auf eigenen Wunsch der Gläubigerausschussmitglieder.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 16.12.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.127 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 967/24
Amtsgericht Bielefeld, 02.01.2026