Sicherungsmaßnahme

SPRICK CYCLE GmbH

Der Handel (Im- und Export) mit Fahrrädern und Fahrradteilen

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur SPRICK CYCLE GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.12.2024, Aktenzeichen 43 IN 967/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 967/24
Registerbezug
Gütersloh, HRB 6868
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
30.12.2024
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Axel Geese

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 967/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 6868 eingetragenen SPRICK CYCLE GmbH, Schulstraße 10, 33330 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Hanhörster, Brockweg 178a, 33334 Gütersloh und Herrn Jochen Hanhörster, Eggestraße 35, 33332 Gütersloh

ist am 27.12.2024, um 13:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Geese, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 967/24
Amtsgericht Bielefeld, 27.12.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme