Insolvenzbekanntmachung
SPR Elektro GmbH
Trabitz
Das Amtsgericht Weiden i.d. OPf hat zur SPR Elektro GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.02.2022, Aktenzeichen IN 139/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Weiden i.d. OPf
- Aktenzeichen
- IN 139/20
- Registerbezug
- Weiden i.d. OPf, HRB 1981
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 23.02.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 139/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SPR Elektro GmbH, Burkhardsreuth 13, 92724 Trabitz, vertreten durch den Geschäftsführer Springer Maximilian Arno, geboren am 15.07.1994, Winterleitenstraße 26, 92690 Pressath
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Register-Nr.: HRB 1981
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Vergleich zwischen Rechtsanwalt Alexander Kießlich als Insolvenzverwalter über das Vermögen der SPR Elektro GmbH und dem Gesellschafter Arno Springer, Burkhardsreuth 13, 92724 Trabitz, über die Zahlung eines Vergleichsbetrages an die Insolvenzmasse zur Abgeltung der bestehenden Ansprüche
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.03.2022 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Weiden i.d. OPf., Ledererstr. 9, 92637 Weiden i.d. OPf. erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 22.02.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SPR Elektro GmbH, Burkhardsreuth 13, 92724 Trabitz, vertreten durch den Geschäftsführer Springer Maximilian Arno, geboren am 15.07.1994, Winterleitenstraße 26, 92690 Pressath
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Register-Nr.: HRB 1981
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Vergleich zwischen Rechtsanwalt Alexander Kießlich als Insolvenzverwalter über das Vermögen der SPR Elektro GmbH und dem Gesellschafter Arno Springer, Burkhardsreuth 13, 92724 Trabitz, über die Zahlung eines Vergleichsbetrages an die Insolvenzmasse zur Abgeltung der bestehenden Ansprüche
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.03.2022 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Weiden i.d. OPf., Ledererstr. 9, 92637 Weiden i.d. OPf. erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 22.02.2022