Forderungsprüfung
SPR Elektro GmbH
Trabitz
Das Amtsgericht Weiden i.d. OPf hat zur SPR Elektro GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.12.2025, Aktenzeichen IN 139/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Weiden i.d. OPf
- Aktenzeichen
- IN 139/20
- Registerbezug
- Weiden i.d. OPf, HRB 1981
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 16.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 139/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SPR Elektro GmbH, Burkhardsreuth 13, 92724 Trabitz, vertreten durch den Geschäftsführer Springer Maximilian Arno
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRB 1981
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 25.01.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 14 - 20 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 16.12.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SPR Elektro GmbH, Burkhardsreuth 13, 92724 Trabitz, vertreten durch den Geschäftsführer Springer Maximilian Arno
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRB 1981
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 25.01.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 14 - 20 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 16.12.2025