Vergütungsfestsetzung
Sport Müller GmbH
Singen
Das Amtsgericht Konstanz hat zur Sport Müller GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.09.2026, Aktenzeichen Si 42 IN 243/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Konstanz
- Aktenzeichen
- Si 42 IN 243/25
- Registerbezug
- Freiburg im Breisgau, HRB 602164
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 24.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Si 42 IN 243/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sport Müller GmbH, Im Gambrinus 2, 78224 Singen, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Kupprion
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 602164
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, Gz.: R25-0600 Sport Müller
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Florian Schiller, Maggistraße 5, 78224 Singen, für die Tätigkeit als Sachwalter werden wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Betrag in EUR
Vergütung
xxx
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
xxx
Vergütung insgesamt
xxx
Auslagen
xxx
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
xxx
Auslagen insgesamt
xxx
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
xxx
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Sachwalters vom 15.07.2026.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 24.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sport Müller GmbH, Im Gambrinus 2, 78224 Singen, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Kupprion
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 602164
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, Gz.: R25-0600 Sport Müller
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Florian Schiller, Maggistraße 5, 78224 Singen, für die Tätigkeit als Sachwalter werden wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Betrag in EUR
Vergütung
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zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
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Vergütung insgesamt
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Auslagen
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zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
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Auslagen insgesamt
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Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
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Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Sachwalters vom 15.07.2026.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 24.09.2026