Insolvenzplan
Sport Müller GmbH
Singen
Das Amtsgericht Konstanz hat zur Sport Müller GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.03.2026, Aktenzeichen Si 42 IN 243/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Konstanz
- Aktenzeichen
- Si 42 IN 243/25
- Registerbezug
- Freiburg im Breisgau, HRB 602164
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 23.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Si 42 IN 243/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sport Müller GmbH, Im Gambrinus 2, 78224 Singen, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Kupprion
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 602164
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, Gz.: R25-0600 Sport Müller
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Dienstag, 14.04.2026, 14:00 Uhr
Sitzungssaal 1.43, 1. OG, Lilienthalstraße 16 - 18, 78467 Konstanz
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Eine sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Insolvenzplans ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und gegen den Plan gestimmt hat, § 253 Abs. 3, Abs. 2 Nr. 1 und 2 InsO.
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 23.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sport Müller GmbH, Im Gambrinus 2, 78224 Singen, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Kupprion
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 602164
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, Gz.: R25-0600 Sport Müller
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Dienstag, 14.04.2026, 14:00 Uhr
Sitzungssaal 1.43, 1. OG, Lilienthalstraße 16 - 18, 78467 Konstanz
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Eine sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Insolvenzplans ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und gegen den Plan gestimmt hat, § 253 Abs. 3, Abs. 2 Nr. 1 und 2 InsO.
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 23.03.2026