Forderungsprüfung
SPIELE MAX Einzelhandels GmbH & Co. KG
Stahnsdorf
Das Amtsgericht Potsdam hat zur SPIELE MAX Einzelhandels GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.10.2026, Aktenzeichen 6.50 IN 80/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.50 IN 80/24
- Registerbezug
- Berlin, HRA 62306
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 23.10.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Branchenindikator
- Handel & E-Commerce (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SPIELE MAX Einzelhandels GmbH & Co. KG (Registergericht: AG Charlottenburg HRA 62306 B), Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf, vertreten durch die Spiele Max Verwaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Schulze, An den Obstwiesen 11, 04626 Posterstein wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 04.12.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 23. Oktober 2026, 6.50 IN 80/24
SPIELE MAX Einzelhandels GmbH & Co. KG (Registergericht: AG Charlottenburg HRA 62306 B), Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf, vertreten durch die Spiele Max Verwaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Schulze, An den Obstwiesen 11, 04626 Posterstein wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 04.12.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 23. Oktober 2026, 6.50 IN 80/24