Restschuldbefreiung
Spezialtransporte Bernd Lahtz e.K.
Geesthacht
Das Amtsgericht Schwarzenbek hat zur Spezialtransporte Bernd Lahtz e.K. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.04.2026, Aktenzeichen 1 IN 149/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Schwarzenbek
- Aktenzeichen
- 1 IN 149/19
- Registerbezug
- Lübeck, HRA 8039
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 13.04.2026
- Rechtsform
- e.K.
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
1 IN 149/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spezialtransporte Bernd Lahtz e.K., Mercatorstraße 93, 21502 Geesthacht, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Lahtz
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 8039
- Schuldner -
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 14.05.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 09.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spezialtransporte Bernd Lahtz e.K., Mercatorstraße 93, 21502 Geesthacht, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Lahtz
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 8039
- Schuldner -
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 14.05.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 09.04.2026