Insolvenzbekanntmachung

Spezialtransporte Bernd Lahtz e.K.

Geesthacht

Das Amtsgericht Schwarzenbek hat zur Spezialtransporte Bernd Lahtz e.K. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.11.2019, Aktenzeichen 1 IN 149/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Schwarzenbek
Aktenzeichen
1 IN 149/19
Registerbezug
Lübeck, HRA 8039
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
26.11.2019
Rechtsform
e.K.
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

1 IN 149/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Spezialtransporte Bernd Lahtz e.K., Mercatorstraße 93, 21502 Geesthacht,
vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Lahtz, geboren am 03.07.1957, Am
Hegen 31, 22149 Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 8039
- Schuldner -

hat das Amtsgericht Schwarzenbek am 25.11.2019 durch die Richterin am
Amtsgericht Oppelland beschlossen:

Der Eröffnungsbeschluss vom 21.11.2019 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit
dahingehend berichtigt, dass es unter Ziff. 5. und 6. in der Terminsanberaumung
jeweils heißen muss:
Freitag, den 07.02.2020 (nicht 07.02.2010), Amtsgericht Schwarzenbek.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schwarzenbek
Möllner Straße 20
21493 Schwarzenbek

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 25.11.2019

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Restschuldbefreiung
  3. Restschuldbefreiung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Schlusstermin
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Insolvenzbekanntmachung
  11. Eröffnung des Verfahrens