Forderungsprüfung
Sozialunternehmen NEUE ARBEIT gGmbH
Stuttgart
Das Amtsgericht Stuttgart hat zur Sozialunternehmen NEUE ARBEIT gGmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 12 IN 496/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Stuttgart
- Aktenzeichen
- 12 IN 496/26
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 8533
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 13.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 1979
- Stammkapital
- 512.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist es, schwer vermittelbaren Arbeitslosen (z.B. älteren Arbeitslosen, Arbeitslosen, bei denen besondere soziale Schwierigkeiten der Teilnahme am Arbeitsprozeß entgegenstehen, Langzeit-Arbeitslosen, jüngeren Arbeitslosen) und Jugendlichen mit schlechten Eingangsvoraussetzungen durch Angebot von Arbeit, Berufsförderung, seelischer Betreuung und Hilfen zur Stabilisierung …
Veröffentlichungstext
12 IN 496/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sozialunternehmen NEUE ARBEIT gGmbH, Gottfried-Keller-Str. 18c, 70435 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführer Stephan Fritz und Dietmar Meng
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 8533
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Menold Bezler Partnerschaft mbB, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart, Gz.: 3938/2025
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 13.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sozialunternehmen NEUE ARBEIT gGmbH, Gottfried-Keller-Str. 18c, 70435 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführer Stephan Fritz und Dietmar Meng
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 8533
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Menold Bezler Partnerschaft mbB, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart, Gz.: 3938/2025
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 13.10.2026