Masseunzulänglichkeit

SOP Galabau GmbH

Wuppertal

Das Amtsgericht Wuppertal hat zur SOP Galabau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.09.2026, Aktenzeichen 145 IN 270/14.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 270/14
Registerbezug
Wuppertal, HRB 20941
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
17.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 270/14

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 20941 eingetragenen SOP Galabau GmbH, Vohwinkeler Str. 145 f, 42329 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Dickten, Vohwinkeler Str. 145 f, 42329 Wuppertal

wird nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
wird heute, am 16.09.2026, um 15:01 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Hinsichtlich einer möglichen Quotenzahlung im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Günter Simon, AG Bonn, 99 IN 57/23 wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren eingestellt wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Einstellung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Wuppertal schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal Eiland 2, 42103 Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.

145 IN 270/14
Amtsgericht Wuppertal, 16.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Verteilungsverzeichnis