Vergütungsfestsetzung

SOP Galabau GmbH

Wuppertal

Das Amtsgericht Wuppertal hat zur SOP Galabau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.07.2026, Aktenzeichen 145 IN 270/14.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 270/14
Registerbezug
Wuppertal, HRB 20941
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
30.07.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 270/14

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 20941 eingetragenen SOP Galabau GmbH, Vohwinkeler Str. 145 f, 42329 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Dickten, Vohwinkeler Str. 145 f, 42329 Wuppertal

ist am 03.07.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
09.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- Schlussrechnung und Vergütungsanträge des Verwalters;
Es werden jeweils Erhöhungstatbestände geltend gemacht
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

145 IN 270/14
Amtsgericht Wuppertal, 29.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Verteilungsverzeichnis