Insolvenzbekanntmachung
solos engineering GmbH
Taufkirchen
Das Amtsgericht München hat zur solos engineering GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.05.2026, Aktenzeichen 1502 IN 2472/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1502 IN 2472/25
- Registerbezug
- Memmingen, HRB 285263
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 27.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Gläubigerversammlung (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
1502 IN 2472/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
solos engineering GmbH, Wallbergstraße 3, 82024 Taufkirchen, vertreten durch die Geschäftsführer Friedrich Marc und Preß Ulrich
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 285263
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Einholung der Zustimmung gemäß §§ 160, 162 InsO zu dem mit der Melchers Digital Commerce GmbH am 22.05.2026 geschlossenen Kaufvertrag
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.06.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
solos engineering GmbH, Wallbergstraße 3, 82024 Taufkirchen, vertreten durch die Geschäftsführer Friedrich Marc und Preß Ulrich
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 285263
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Einholung der Zustimmung gemäß §§ 160, 162 InsO zu dem mit der Melchers Digital Commerce GmbH am 22.05.2026 geschlossenen Kaufvertrag
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.06.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.05.2026