Forderungsprüfung
SMT-Education GmbH
Stadtlohn
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur SMT-Education GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.03.2025, Aktenzeichen 71 IN 12/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 71 IN 12/21
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 12581
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 21.03.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2010
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Herstellung und der Vertrieb von Software und weiteren Medien sowie der Vertrieb von Hardware für Bildungseinrichtungen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 12/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 12581 eingetragenen SMT-Education GmbH, Niemark 20, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch Frau Stefanie Eule-Hövel, Niemark 20, 48703 Stadtlohn
soll die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung lfd. Nr. 7 im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
71 IN 12/21
Amtsgericht Münster, 19.03.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 12581 eingetragenen SMT-Education GmbH, Niemark 20, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch Frau Stefanie Eule-Hövel, Niemark 20, 48703 Stadtlohn
soll die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung lfd. Nr. 7 im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
71 IN 12/21
Amtsgericht Münster, 19.03.2025