Insolvenzbekanntmachung

Smart Cleaning UG (haftungsbeschränkt)

Berlin

Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Smart Cleaning UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2026, Aktenzeichen 36s IN 5256/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 5256/23
Registerbezug
Berlin, HRB 242086
Bundesland
Berlin
Veröffentlichung
09.10.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2022
Stammkapital
300 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Glas- und Gebäudereinigung, Reinigung von Ferienwohnungen und Instandhaltungsarbeiten.

Veröffentlichungstext

36s IN 5256/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Smart Cleaning UG (haftungsbeschränkt), Kreutziger Straße 5, 10247 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Baharbin Topal
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 242086
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Abstimmung über den Vergleich zur Abgeltung streitgegenständlicher Ansprüche gegenüber Frau Katharina Werner gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 10.000,00 EUR

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.10.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
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