Sicherungsmaßnahme

Sky Motors GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Sky Motors GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.09.2026, Aktenzeichen 810 IN 935/26 S-33-.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 935/26 S-33-
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 107589
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
08.09.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Julia Kappel-Gnirs
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
125.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen im In- und Ausland, von deren Ersatzteilen aller Art, insbesondere von Young- und Oldtimern, deren Einlagerung, Unterstellung sowie damit im Zusammenhang stehende Beratungs- und Dienstleistungen, insbesondere die Koordination und die Vermittlung von Reparaturen, Restaurationen, Wartungsarbeiten, Inspektionen und die Erlangung von notwendigen technischen und behö …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 935/26 S-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sky Motors GmbH, Hafenstraße 4, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107589), vertr. d.: Walid Aly Elsharkawy, (Geschäftsführer), ist am 08.09.2026 um 10:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 08.09.2026
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