Verteilungsverzeichnis
SKP Service UG (haftungsbeschränkt)
Weißenfels
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur SKP Service UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 59 IN 428/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 428/19
- Registerbezug
- Stendal, HRB 22682
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 06.11.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 300 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Installation von luft- und wassertechnischen Erzeugnissen, Hausmeisterdienste und Grünanlagenpflege.
Veröffentlichungstext
59 IN 428/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin SKP Service UG (haftungsbeschränkt), Tagewerbener Straße 35, 06667 Weißenfels (AG Stendal, HRB 22682), vertr. d.: Stephan Kuring, Fliederweg 6, 06217 Merseburg, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Folker Hochmuth, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 68.835,07 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 83.548,37 € (§188 InsO).
Amtsgericht Halle (Saale), 05.11.2026
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Folker Hochmuth, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 68.835,07 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 83.548,37 € (§188 InsO).
Amtsgericht Halle (Saale), 05.11.2026