Insolvenzbekanntmachung
SKN GmbH
Warendorf
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur SKN GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.02.2021, Aktenzeichen 81 IN 35/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 81 IN 35/20
- Registerbezug
- Münster (Westfalen), HRB HRB 14559
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 12.02.2021
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 35/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 14559 eingetragenen
SKN GmbH, Kieler Straße 12, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Jürgen Imig, Kieler Straße 12, 48231 Warendorf
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2,
74, 75 InsO) entspricht, ist der 04.03.2021.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den
nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161
InsO), hier: Veräußerung der wesentlichen Betriebsteile der Schuldnerin an die
SKN Jürgen Imig UG (haftungsbeschränkt) zu einem Kaufpreis von insgesamt
25.000,00 €, Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf
Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 11.01.2021 nebst Beschlussantrag
verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in
der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B,
Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil,
ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§
5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
81 IN 35/20
Amtsgericht Münster, 11.02.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 14559 eingetragenen
SKN GmbH, Kieler Straße 12, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Jürgen Imig, Kieler Straße 12, 48231 Warendorf
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2,
74, 75 InsO) entspricht, ist der 04.03.2021.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den
nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161
InsO), hier: Veräußerung der wesentlichen Betriebsteile der Schuldnerin an die
SKN Jürgen Imig UG (haftungsbeschränkt) zu einem Kaufpreis von insgesamt
25.000,00 €, Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf
Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 11.01.2021 nebst Beschlussantrag
verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in
der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B,
Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil,
ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§
5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
81 IN 35/20
Amtsgericht Münster, 11.02.2021