Forderungsprüfung

Sinz Engineering GmbH

Sulz

Das Amtsgericht Rottweil hat zur Sinz Engineering GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.12.2023, Aktenzeichen 1 IN 110/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Rottweil
Aktenzeichen
1 IN 110/22
Registerbezug
Stuttgart, HRB 731815
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
13.12.2023
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2009
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung, Engineering, Vertrieb und Bürotätigkeit. 1. Arbeitnehmerüberlassung im Bereich IT 2. IT im Allgemeinen (Aufbau von Netzwerken, Aufbau von Telefonanlagen) 3. Handel mit Hardware 4. Handel mit Software 5. EDV (Datenverarbeitung) Dienstleistung

Veröffentlichungstext

1 IN 110/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sinz Engineering GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer, Albeckstraße 1, 72172 Sulz, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Sinz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 731815
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Edgar Dorn, Belchenstraße 5, 78628 Rottweil, Gz.: 20181559

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zu Beginn des 01.02.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 12.12.2023

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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