Schlusstermin

Sinz Engineering GmbH

Sulz

Das Amtsgericht Rottweil hat zur Sinz Engineering GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2026, Aktenzeichen 1 IN 110/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Rottweil
Aktenzeichen
1 IN 110/22
Registerbezug
Stuttgart, HRB 731815
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
12.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2009
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung, Engineering, Vertrieb und Bürotätigkeit. 1. Arbeitnehmerüberlassung im Bereich IT 2. IT im Allgemeinen (Aufbau von Netzwerken, Aufbau von Telefonanlagen) 3. Handel mit Hardware 4. Handel mit Software 5. EDV (Datenverarbeitung) Dienstleistung

Veröffentlichungstext

1 IN 110/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sinz Engineering GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer, Albeckstraße 1, 72172 Sulz, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Sinz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 731815
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Edgar Dorn, Belchenstraße 5, 78628 Rottweil, Gz.: 20181559

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.11.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rottweil erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 65.734,15 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 54.949,37 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 29.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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