Aufhebung des Verfahrens

Sinnesrausch Restaurant GmbH

Landau in der Pfalz

Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat zur Sinnesrausch Restaurant GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.09.2026, Aktenzeichen 3 IN 11/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Aktenzeichen
3 IN 11/20
Registerbezug
Landau in der Pfalz, HRB 32532
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
25.09.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

3 IN 11/20
18.09.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Sinnesrausch Restaurant GmbH, Georg-Friedrich-Detzel-Straße 11, 76829 Landau in der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 32532),
vertreten durch:
1. Marcel Lellig, Poststraße 16, 67487 Maikammer, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Nonnenmacher Rechtsanwälte PartmbB, Wendstraße 17, 76185 Karlsruhe,

wird das Verfahren aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Steuererstattungsansprüche bis zur Aufhebung des Verfahrens bleiben einer Nachtragsverteilung vorbehalten. Der Insolvenzbeschlag besteht insoweit fort.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Aufhebung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Die Entscheidung über die Nachtragsverteilung kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Forderungsprüfung
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Eröffnung des Verfahrens