Sicherungsmaßnahme

SILCON Umwelttechnik GmbH

Altenberge

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur SILCON Umwelttechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.11.2025, Aktenzeichen 73 IN 45/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
73 IN 45/25
Registerbezug
Steinfurt, HRB 12793
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
12.11.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dirk Hofschulte
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Entwicklung, Apparatebau, Vertrieb und Verkauf und Betreibung von Separationsanlagen, Wasseraufbereitungstechnik inklusive Entkeimungsoption für Landwirtschaft, industrielle Anwendungen aller Art und Umweltschutz zum Beispiel bei Kommunen.
Branchenindikator
Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 45/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12793 eingetragenen SILCON Umwelttechnik GmbH, Kümper 5, 48341 Altenberge, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Leonhard Helmut Stratmann, Kümper 5 , 48341 Altenberge

ist am 12.11.2025, um 11:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

73 IN 45/25
Amtsgericht Münster, 12.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten