Forderungsprüfung

SHIPTEC Industrial & Shipyard Technologies GmbH i. L.

Brake (Unterweser)

Das Amtsgericht Nordenham hat zur SHIPTEC Industrial & Shipyard Technologies GmbH i. L. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.02.2024, Aktenzeichen 6 IN 1/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Nordenham
Aktenzeichen
6 IN 1/21
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 211796
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
28.02.2024
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

6 IN 1/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHIPTEC Industrial & Shipyard Technologies GmbH i. L., Raiffeisenstraße 68, 26919 Brake (Unterweser) (AG Oldenburg, HRB 211796), vertr. d.: Susanne Höpken, als Liquidatiorin der SHIPTEC ... GmbH i.L., Raiffeisenstraße 68, 26919 Brake (Unterweser), (Liquidatorin), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren
wurde bestimmt auf

18.04.2024.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar mit folgender Tageordnung:
Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung zum Abschluss eines außergerichtlichen Vergleiches mit dem Insolvenzverwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Elsflether Werft AG, Herrn RA und StB Dr. Hendrik Heerma, vom 23./24.01.2024 erteilt.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordenham, 26954 Nordenham, Bahnhofstraße 56 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Nordenham, 22.02.2024

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme