Insolvenzbekanntmachung
SFS Personalservice GmbH
Erfurt
Das Amtsgericht Erfurt hat zur SFS Personalservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.09.2026, Aktenzeichen 177 IN 18/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Erfurt
- Aktenzeichen
- 177 IN 18/26
- Registerbezug
- Jena, HRB 507466
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 01.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 25.050 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung sowie die Tätigkeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe
Veröffentlichungstext
177 IN 18/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SFS Personalservice GmbH, Friedrich-Engels-Straße 63, 99086 Erfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Holger Frischmuth
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 507466
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Marc Albertus, Peterstraße 3, 99084 Erfurt, Gz.: 000032-26/ALB/stu
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zur Zustimmung über einen
mit Herrn Holger Frischmuth zur Erledigung der gegen ihn bestehenden Darlehensrückzahlungs- und Anfechtungsansprüche zu schließenden Vergleich gegen eine Einmalzahlung
wird das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet.
Die Gläubiger erhalten Gelegenheit bis zum 22.09.2026 Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung gem. § 160 III InsO als erteilt gilt, wenn bis zu dem genannten Zeitpunkt keine Einwendungen bei Gericht eingegangen sind.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 21.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SFS Personalservice GmbH, Friedrich-Engels-Straße 63, 99086 Erfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Holger Frischmuth
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 507466
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Marc Albertus, Peterstraße 3, 99084 Erfurt, Gz.: 000032-26/ALB/stu
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zur Zustimmung über einen
mit Herrn Holger Frischmuth zur Erledigung der gegen ihn bestehenden Darlehensrückzahlungs- und Anfechtungsansprüche zu schließenden Vergleich gegen eine Einmalzahlung
wird das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet.
Die Gläubiger erhalten Gelegenheit bis zum 22.09.2026 Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung gem. § 160 III InsO als erteilt gilt, wenn bis zu dem genannten Zeitpunkt keine Einwendungen bei Gericht eingegangen sind.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 21.08.2026