Forderungsprüfung
CMAC City-Marketing,Advertising& Communication GmbH & Co Verlags KG
Erfurt
Das Amtsgericht Erfurt hat zur CMAC City-Marketing,Advertising& Communication GmbH & Co Verlags KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.10.2026, Aktenzeichen 177 IN 538/14.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Erfurt
- Aktenzeichen
- 177 IN 538/14
- Registerbezug
- Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRA 101290
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 21.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
177 IN 538/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CMAC City-Marketing,Advertising& Communication GmbH & Co Verlags KG, August-Röbling-Str. 28, 99091 Erfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Schiffner
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 20.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 279 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 23.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 20.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CMAC City-Marketing,Advertising& Communication GmbH & Co Verlags KG, August-Röbling-Str. 28, 99091 Erfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Schiffner
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 20.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 279 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 23.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 20.10.2026