Forderungsprüfung

Sentinel Software GmbH

Salem

Das Amtsgericht Konstanz hat zur Sentinel Software GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.10.2026, Aktenzeichen Ue 40 IN 139/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Konstanz
Aktenzeichen
Ue 40 IN 139/24
Registerbezug
Freiburg im Breisgau, HRB 717921
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
05.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
33.378 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Das Zur- Verfügung- Stellen von vorrangigen Software Lösungen für sicherheitskritische Systeme (Avionik, Medizin, Automotive) und damit im Zusammenhang stehender Systeme.
Branchenindikator
IT & Telekommunikation (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Ue 40 IN 139/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sentinel Software GmbH, Weiherstraße 5, 88682 Salem, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Hofmann, Florian Schöner und Janett Jessica Voss
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 717921
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 26.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 05.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
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