Forderungsprüfung
S. Schwarz GmbH & Co. KG
Singen
Das Amtsgericht Konstanz hat zur S. Schwarz GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen Si 40 IN 512/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Konstanz
- Aktenzeichen
- Si 40 IN 512/24
- Registerbezug
- Freiburg im Breisgau, HRA 707607
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 03.11.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Si 40 IN 512/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
S. Schwarz GmbH & Co. KG, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 78224 Singen, vertreten durch die Komplementärin S. Schwarz Verwaltungs GmbH, Gottlieb-Daimler-Str. 2, 78224 Singen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Schwarz
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRA 707607
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kaiser & Sozien Partnerschaft mbB, Egonstraße 55a, 79106 Freiburg, Gz.: 000482-24
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 02.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
S. Schwarz GmbH & Co. KG, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 78224 Singen, vertreten durch die Komplementärin S. Schwarz Verwaltungs GmbH, Gottlieb-Daimler-Str. 2, 78224 Singen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Schwarz
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRA 707607
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kaiser & Sozien Partnerschaft mbB, Egonstraße 55a, 79106 Freiburg, Gz.: 000482-24
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 02.11.2026