Schlusstermin

Seniorenwohnen "Am Walshagenpark" gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH

Oldenburg

Das Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) hat zur Seniorenwohnen "Am Walshagenpark" gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.09.2026, Aktenzeichen 16 IN 17/10.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
16 IN 17/10
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 200219
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
29.09.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

16 IN 17/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenwohnen "Am Walshagenpark" gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH, Hansa Ring 40-44, 26125 Oldenburg (AG Oldenburg, HRB 200219), vertr. d.: 1. Oliver Mathes, Zürcher Str. 50 a, 8102 Oberengstringen, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), 2. Matthias Winiarski, Sonnenblick 50, 28865 Lilienthal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung evtl. nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 17.11.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen evtl. nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 28.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung