Sicherungsmaßnahme
Sendermann Bäder und Heizungen GmbH
Hamm
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Sendermann Bäder und Heizungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.01.2026, Aktenzeichen 255 IN 4/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 255 IN 4/26
- Registerbezug
- Hamm, HRB 11533
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
- Im Handelsregister seit
- 2024
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Handel, Lieferung und Montage von Sanitär- und Heizungssystemen und Elektroanlagen und -installation sowie aller Nebengeschäfte
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 4/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 11533 eingetragenen Sendermann Bäder und Heizungen GmbH, Anhalter Str. 12, 59073 Hamm, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Kevin Kowalczyk, Ostenallee 136 b, 59071 Hamm und Herrn Heiko Wisser, Besendahlweg 24, 17098 Friedland
ist am 14.01.2026, um 13:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
255 IN 4/26
Amtsgericht Dortmund, 14.01.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 11533 eingetragenen Sendermann Bäder und Heizungen GmbH, Anhalter Str. 12, 59073 Hamm, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Kevin Kowalczyk, Ostenallee 136 b, 59071 Hamm und Herrn Heiko Wisser, Besendahlweg 24, 17098 Friedland
ist am 14.01.2026, um 13:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
255 IN 4/26
Amtsgericht Dortmund, 14.01.2026