Sicherungsmaßnahme

SENATOR GmbH

Groß-Bieberau

Das Amtsgericht Darmstadt hat zur SENATOR GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.04.2026, Aktenzeichen 9 IN 202/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 202/26
Registerbezug
Darmstadt, HRB 96017
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
14.04.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Julia Kappel-Gnirs

Veröffentlichungstext

Geschäfts-Nr.: 9 IN 202/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SENATOR GmbH, Bahnhofstraße 57, 64401 Groß-Bieberau (AG Darmstadt, HRB 96017), vertr. d.: 1. Daniel Jeschonowski, (Geschäftsführer), 2. Börries Harms, (Geschäftsführer), ist am 04.03.2026 um 16:10 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-913092-0, Fax: 069-913092-30 bestellt worden.

Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird der Antragstellerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen geht auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über.

Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin.
Der Antragstellerin wird untersagt, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern und zu belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen.

Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird die vorläufige Insolvenzverwalterin zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.

Amtsgericht Darmstadt, 13.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
  4. Sicherungsmaßnahme