Sicherungsmaßnahme

SENATOR GmbH

Groß-Bieberau

Das Amtsgericht Darmstadt hat zur SENATOR GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.03.2026, Aktenzeichen 9 IN 202/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 202/26
Registerbezug
Darmstadt, HRB 96017
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
05.03.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Julia Kappel-Gnirs

Veröffentlichungstext

Geschäfts-Nr.: 9 IN 202/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SENATOR GmbH, Bahnhofstraße 57, 64401 Groß-Bieberau (AG Darmstadt, HRB 96017), vertr. d.: 1. Daniel Jeschonowski, (Geschäftsführer), 2. Börries Harms, (Geschäftsführer), ist am 04.03.2026 um 18:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-913092-0, Fax: 069-913092-30 bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird die vorläufige Insolvenzverwalterin zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, der vorläufigen Insolvenzverwalterin alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.

Amtsgericht Darmstadt, 04.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
  4. Sicherungsmaßnahme