Insolvenzbekanntmachung
sena-tech GmbH
Illingen
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur sena-tech GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.01.2025, Aktenzeichen 116 IN 38/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 116 IN 38/22
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 105544
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 13.01.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Planung, Installation und Wartung von smarter Elektro-, Netzwerk- und Anlagentechnik sowie Verkauf von Elektroanlagen und -artikeln.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 38/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105544 eingetragenen sena-tech GmbH, Industriestraße 32, 66557 Illingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sebastian Arendt, und Herrn Joachim Berendt,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Abegg & Abegg, Bahnhofstraße 101, 66111 Saarbrücken
hat der Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag des Verwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 30.01.2025 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des Verwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag des Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 6a aus.
116 IN 38/22
Amtsgericht Saarbrücken, 13.01.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105544 eingetragenen sena-tech GmbH, Industriestraße 32, 66557 Illingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sebastian Arendt, und Herrn Joachim Berendt,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Abegg & Abegg, Bahnhofstraße 101, 66111 Saarbrücken
hat der Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag des Verwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 30.01.2025 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des Verwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag des Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 6a aus.
116 IN 38/22
Amtsgericht Saarbrücken, 13.01.2025