Insolvenzbekanntmachung
sena-tech GmbH
Illingen
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur sena-tech GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.12.2025, Aktenzeichen 116 IN 38/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 116 IN 38/22
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 105544
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 30.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Stephan Hainz
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Planung, Installation und Wartung von smarter Elektro-, Netzwerk- und Anlagentechnik sowie Verkauf von Elektroanlagen und -artikeln.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 38/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105544 eingetragenen sena-tech GmbH, Industriestraße 32, 66557 Illingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sebastian Arendt, und Herrn Joachim Berendt,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Abegg & Abegg, Bahnhofstraße 101, 66111 Saarbrücken
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stephan Hainz, Am Markt 4, 66265 Heusweiler
wird der Beschluss vom 08.07.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es richtig lauten muss:
- Hinsichtlich evtl. Guthaben aus dem Gewährleistungseinbehalt des Herrn Hans-Jürgen Neumann (Auftraggeber) in Höhe von 2.629,66 EUR aus Werkvertrag (Bauvorhanden Johann-Wichern-Straße, Ottweiler) wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
.
Rechtsmittelbelehrung:
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die sofortige Beschwerde muss bei dem Amtsgericht Saarbrücken schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
116 IN 38/22
Amtsgericht Saarbrücken, 30.12.2025
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105544 eingetragenen sena-tech GmbH, Industriestraße 32, 66557 Illingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sebastian Arendt, und Herrn Joachim Berendt,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Abegg & Abegg, Bahnhofstraße 101, 66111 Saarbrücken
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stephan Hainz, Am Markt 4, 66265 Heusweiler
wird der Beschluss vom 08.07.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es richtig lauten muss:
- Hinsichtlich evtl. Guthaben aus dem Gewährleistungseinbehalt des Herrn Hans-Jürgen Neumann (Auftraggeber) in Höhe von 2.629,66 EUR aus Werkvertrag (Bauvorhanden Johann-Wichern-Straße, Ottweiler) wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
.
Rechtsmittelbelehrung:
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die sofortige Beschwerde muss bei dem Amtsgericht Saarbrücken schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
116 IN 38/22
Amtsgericht Saarbrücken, 30.12.2025