Insolvenzbekanntmachung
SELO Fensterbau GmbH
Frankenthal (Pfalz)
Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat zur SELO Fensterbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.01.2025, Aktenzeichen 3 b IN 447/24 Ft.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 b IN 447/24 Ft
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 22104
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 03.01.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1992
- Stammkapital
- 1.000.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Herstellung und der Handel von Fenstern und ähnlichen Produkten aller Art. Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck beteiligen sowie deren Geschäftsführung und die unbeschränkte Haftung übernehmen. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederl …
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
3 b IN 447/24 Ft
02.01.2025
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
SELO Fensterbau GmbH, Carl-Zeiss-Straße 14, 67227 Frankenthal (Pfalz) (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 22104),
vertreten durch:
Dirk Eisenträger, 67127 Rödersheim-Gronau, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Christoph Glatt, Rechtsanwälte Schiebe & Kollegen, Seckenheimer Landstraße 4, 68163 Mannheim,
an dem weiter beteiligt ist:
Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Hermsheimer Straße 3, 68163 Mannheim
- Sachverständiger und vorläufiger Sachwalter -
hat das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein - Insolvenzgericht - durch Richter am Amtsgericht beschlossen:
Der Vorbehalt der einstweiligen vorläufigen Sachwaltung nach § 270b Abs. 1 S. 2 InsO aus dem Beschluss vom 19.12.2024 auf Grund behebbarer Beanstandungen des Eröffnungsantrags entfällt, nachdem die Antragstellerin die Monierung des Gerichts nach Ziffer 2 des genannten Beschlusses behoben hat.
Richter am Amtsgericht
02.01.2025
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
SELO Fensterbau GmbH, Carl-Zeiss-Straße 14, 67227 Frankenthal (Pfalz) (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 22104),
vertreten durch:
Dirk Eisenträger, 67127 Rödersheim-Gronau, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Christoph Glatt, Rechtsanwälte Schiebe & Kollegen, Seckenheimer Landstraße 4, 68163 Mannheim,
an dem weiter beteiligt ist:
Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Hermsheimer Straße 3, 68163 Mannheim
- Sachverständiger und vorläufiger Sachwalter -
hat das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein - Insolvenzgericht - durch Richter am Amtsgericht beschlossen:
Der Vorbehalt der einstweiligen vorläufigen Sachwaltung nach § 270b Abs. 1 S. 2 InsO aus dem Beschluss vom 19.12.2024 auf Grund behebbarer Beanstandungen des Eröffnungsantrags entfällt, nachdem die Antragstellerin die Monierung des Gerichts nach Ziffer 2 des genannten Beschlusses behoben hat.
Richter am Amtsgericht